Das ist jetzt sehr Bayern-spezifisch, aber vielleicht kann es irgendwem helfen: In den Faschingsferien gab es eine Neuregelung bezüglich des Personenkreises, der an den regelmäßigen Tests teilnimmt: Unabhängig von der Testform (PCR-Pooltest oder Selbsttest) nehmen erst kürzlich genesene Schülerinnen und Schüler, deren positiver Nukleinsäurennachweis (PCR) zur Bestätigung der Infektion noch keine 28 Tage zurückliegt, nach ihrer Rückkehr aus der Isolation bis zum Tag 28 nicht mehr an den schulischen seriellen
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