Dienstgeräte für Lehrerinnen und Lehrer

Ausdrücklich zu begrüßen ist die Bereitschaft der Bundesregierung, noch in diesem Jahr die Beschaffung der Endgeräte für Lehrkräfte zu ermöglichen.

KMK Präsidentin Dr. Stefanie Hubig in der Erklärung nach dem Bildungsgipfel am 21.09.2020

Eigentlich ist es kurios, dass das Thema „Dienstgeräte für Lehrkräfte“ durch die Corona-Pandemie so viel Rückenwind bekommen hat. Obwohl manche Bundesländer die Hürde hoch legen und ihre Lehrkräfte 11-seitige Erklärungen unterschreiben lassen, wenn private Geräte für die Schule genutzt werden sollen, ist mir persönlich nicht eine einzige Lehrkraft bekannt, die für die schulische Vor- und Nachbereitung kein digitales Endgerät nutzen würde. Ich kenne auch niemanden, der mit der Ausrede „Kein Gerät“ die Distanzlehre verweigert hätte. Man könnte also annehmen, der Handlungsbedarf bei den Geräten für Lehrer und Lehrerinnen wäre gar nicht so groß?

Manche befürchten auch, dass es – nachdem 30 Jahre lang nichts passiert ist – jetzt zu Schnellschüssen kommt und LKW-Ladungen voller Tablets oder Notebooks über die Schulen ausgekippt werden, um die sich dann keiner kümmert und die im schlimmsten Fall als Elektroschrott im Schulkeller vergammeln. Was es da alles zu bedenken gäbe, hat Mike Graf hier und hier aufgeschrieben. Es geht dabei unter anderem um Datenschutz, Arbeitsrecht, Sicherheit, Anschlusskosten für Inbetriebnahme, Wartung und Ersatzbeschaffung.

Ich teile die meisten dieser Bedenken. Und trotzdem finde ich es richtig, dass endlich was passiert und Lehrkräfte mit Geräten (und digitalen Werkzeugen) ausgestattet werden. Warum?

  • Es ist ein Schritt in Richtung Professionalisierung und ein klein wenig auch Wertschätzung.
  • Es ist das sichtbarste Zeichen, dass schulisches Lernen in einer Kultur der Digitalität stattfindet.
  • Es ermöglicht die Einführung verbindlicher Standards im Bereich der digitalen Kompetenzen.
  • Einheitliche IT kann Synergieeffekte erzeugen und Lehrkräfte zur Zusammenarbeit motivieren.

Und getreu dem Motto „Einfach mal machen“ haben an „meiner“ Schule deshalb alle Lehrkräfte am Beginn dieses Schuljahres ein eigenes Gerät zur Verfügung bekommen (#BesterSachaufwandsträger).

Gerätewahl

Kriterien für uns waren:

  • Die Geräte müssen grundsätzlich als alleiniges Arbeitsgerät tauglich sein. Würde nämlich das zur Verfügung gestellte Gerät nur als Zweitgerät taugen, änderte sich nichts am zugrunde liegenden Problem; im Gegenteil könnte es womöglich dazu führen, dass Lehrkräfte ein weiterhin notwendiges Privatgerät nicht mehr steuerlich absetzen könnten (?).
  • Die Geräte müssen sich nahtlos in die bestehende Infrastruktur einfügen und die Lehrkräfte sollen alle Aufgaben, die sie normalerweise an den Arbeitsplätzen im Lehrerzimmer erledigen würden, mit diesen Geräten machen können (z.B. Zugriff auf Netzlaufwerke, Drucker, Rechtevergabe über AD, Notenverwaltung, Verbindung zum Beamer im Klassenzimmer, etc).
  • Standardsoftware soll darauf lauffähig sein.

Auch wenn es Kolleg:innen gibt, die mit einem kleinen Tablet (z.B. iPad, Surface Go) als einziges Gerät arbeiten, halte ich das schon aufgrund des kleinen Bildschirms und im Fall des iPad auch wegen der beschränkten Integrationsmöglichkeiten in bestehende Netzwerk-Strukturen nicht für sinnvoll. Folgende technische Daten haben wir deshalb in der Ausschreibung festgelegt:

  • 13,3″ – 14″ Display
  • mind. 8GB RAM / 256 GB SSD / i5-CPU (oder vergleichbar)
  • Touchbedienung mit Stifteingabe
  • 360° Display
  • mehrere USB-Anschlüsse, darunter mind. ein USB-C-Anschluss, über den das Gerät geladen werden kann, HDMI-Anschluss
  • max. 1,7kg

Mehrere große Hersteller (z.B. Lenovo, HP, Asus) bieten solche Geräte in der Preisklasse um 700,- Euro an; geworden ist es bei uns dann ein HP x360 440 G1.

Vorbereitung und Ausgabe der Geräte

Mit unserem EDV-Partner haben wir verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Freiheitsgraden durchgesprochen. Die Extrempositionen dabei wären:

  • Maximale Kontrolle: Die Geräte werden fixfertig konfiguriert mit einer vorgegebenen Softwareauswahl übergeben. Änderungen der Standardeinstellungen sind nicht erlaubt, ebensowenig die Installation von Software. Die Verwaltung erfolgt zentral über den Dienstleister; wer an seinem Gerät etwas ändern will, muss ein Ticket eröffnen. Diese Variante wird von manchen auch als sicherste angesehen.
  • Maximale Freiheit: Die Geräte werden unausgepackt in der Schachtel übergeben und jede:r kann damit machen, was er/sie will. Das würde gewisse Herausforderungen in Bezug auf die Sicherheit der IT im Haus mit sich bringen.

Mein Credo lautet immer: So viel Freiraum wie möglich, so viel Kontrolle wie nötig. Ich bin außerdem überzeugt davon, dass die Geräte nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn die Lehrkräfte sie weitgehend so konfigurieren können, wie es zu ihrer Arbeitsweise passt. Wir haben uns deshalb dafür entschieden, lediglich das Betriebssystem und ein bisschen Standardsoftware zu installieren (via SCCM). Der Standardbenutzer hat zwar keine Administratorenrechte, es gibt aber ein lokales Admin-Konto, das jeder Lehrkraft bekannt ist, sodass Softwareinstallationen jederzeit möglich sind. Der kleine Moment, sich dafür mit dem anderen Benutzernamen anzumelden, ist als Sicherheitsmaßnahme sinnvoll. Übergeben wurden die Geräte dann im Rahmen einer schulinternen Fortbildung, bei der noch ein paar Tipps (insbesondere zur Convertible-Funktion und zur Stiftbedienung) gegeben wurden, die Software-Installation gezeigt wurde und die Lehrkräfte auch ihre jeweils benötigen Drucker noch installiert haben. Außerdem gab’s eine schicke Tasche und ein HDMI-Kabel dazu.

Auch eine „Vereinbarung zur Überlassung von Arbeitsmitteln“ unterschreibt jede:r. Darin ist zum Beispiel geregelt, dass

  • die private Nutzung erlaubt ist, so lange sie nicht missbräuchlich ist,
  • normaler Verschleiß oder einfache Fahrlässigkeit nicht zulasten der Lehrkraft geht,
  • kein Dritter auf das Gerät Zugriff haben darf,
  • die Überlassung des Geräts widerruflich ist,
  • Software ohne vorherige Rückfrage nur aus dem Software-Pool der Schule, von heise.de, von Schulbuchverlagen oder aus dem MS Store installiert werden soll,
  • bestimmte Verhaltensregeln bzgl. Datenschutz / Backups / Updates / Virenschutz eingehalten werden sollen (die aber alle kaum / keine Arbeit machen, wenn man an den Standardeinstellungen nichts ändert).
Wartung und Support

Im Moment kümmern sich zwei Kollegen noch recht intensiv darum, die Anfangsschwierigkeiten zu bewältigen. In unserem digitalen Lehrerzimmer gibt es einen Bereich mit „Tipps und Tricks zu den Dienstgeräten“, wo die Kolleg:innen sich auch gegenseitig unterstützen können. Nach der Anfangsphase ist das Ziel, dass es eine wöchentliche Supportstunde für die einfachen Fragen gibt (das übernimmt dann ein Lehrer) und schwierigere Themen direkt an unseren EDV-Partner gehen. Im Gespräch ist dabei auch, die Azubis des EDV-Partners noch intensiver mit einzubinden; spruchreif ist das aber noch nicht.

Hardware-Defekte sind weniger ein Problem; die Convertibles haben 3 Jahre Garantie und wir haben noch ein, zwei Ersatzgeräte im Haus, die wir ggf. während der Reparatur ausgeben könnten.

Zwischenfazit

Nach meiner Wahrnehmung hat sich der größte Teil der Lehrkräfte sehr darüber gefreut, ein schnelles, wertiges Gerät für die Arbeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Convertibles sind im Schulalltag viel zu sehen, auch die Stiftbedienung wird intensiv erprobt. Die Lehrkräfte, die viel mit einem (privaten) iPad arbeiten, tun das natürlich weiterhin – hier wäre es evtl. zielführender gewesen, zwei oder drei Geräte zur Auswahl zu stellen.

Ausblick

Wenn die Dienstherren nun in großem Stil Geräte an Lehrkräfte ausgeben, damit die in der Schule und zuhause damit arbeiten, dann ist es freilich mit „einfach mal machen“ nur teilweise getan. Dann müsste man sich beispielsweise auch mal darüber Gedanken machen, dass ein Notebook, Convertible oder Tablet alleine nicht den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entspricht. Genau genommen bräuchte man fürs Homeoffice (das ja selbstverständlich bei Lehrkräften für einen Teil der Arbeitszeit vorausgesetzt wird) das Gesamtpaket:

  • Höhenverstellbarer Schreibtisch mit ergonomischem Bürostuhl
  • Notebook / Tablet mit Dockingstation
  • Ext. Bildschirm, Tastatur, Maus, Multifunktionsgerät
  • Internetleitung und Telefon

Ob das so kommt? Wir werden sehen …

8 Kommentare

  1. Hallo Kollege,

    erstmal danke für die informative Schilderung, ich denke, dass diese für viele hilfreich sein wird.
    Wie habt ihr die Geräte finanziert, wenn es nur 620 €/Gerät/Lehrer gibt? Hattet ihr schon vorher darüber nachgedacht, oder wart ihr jetzt wirklich so fix?!?

    LG Spike

  2. Ganz genau kann ich das leider nicht sagen, wie der Sachaufwandsträger die Finanzierung gemacht hat. Jedenfalls nicht über die Mittel für die Lehrergeräte, die gibt es ja m.W. noch gar nicht. Ja, wir hatten das schon lange in der Planung.

  3. Hallo!
    Heute haben wir an meiner Schule iPads bekommen. Da ich kein Apple Gerät möchte und mich vorher klar für ein Laptop ausgesprochen habe, würde ich die Annahme gerne verweigern.
    Geht das rechtlich überhaupt?
    LH

    1. Hallo Mario,
      mein privates Blog ist sicher nicht der richtige Ort, um rechtlich abgesicherte Auskünfte zu bekommen 😉
      iPads sind feine Geräte, die alles mögliche können – ich persönlich würde glaub ich erstmal schauen, was damit alles geht. Viele Grüße!

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